Lektion 1 – Allgemeine Grundlagen Wer ist eigentlich der Medizinische Dienst? Wo besteht der Unterschied zwischen MDK und MDS und vor allem welche Aufgaben und Befugnisse hat der Medizinische Dienst eigentlich? Diese und weitere zentrale Fragen beantwortet die 1. Lektion. Über das Aufgabenprofil und die Rolle des Medizinischen Dienstes im Gesundheitswesen werden Sie auf die Folgelektionen eingestimmt und wissen künftig noch besser, mit wem Sie es eigentlich bei der Festlegung der Pflegestufe oder bei der Qualitätsprüfung zu tun haben.
Lektion 2 und 3 – Qualitätsanforderungen in der Pflege nach der neuen MDK-Prüfanleitung Mit der Aktualisierung der MDK-Prüfanleitung hat der MDK ein einheitliches Prüfinstrumentarium geschaffen. In zwei Lektionen stellt Ihnen der Lehrgang die wesentlichen Änderungen prägnant dar und unterstützt Sie mit wertvollen Tipps und Tricks dabei, die Anforderungen zu erfüllen. Von der Überprüfung der Struktur- und Prozessqualität bis hin zur Ergebnisqualität, die die MDKGutachter bei rund 10 Ihrer Patienten / Bewohner überprüfen, erfahren Sie alle Aspekte, um auch bei unangemeldeten Prüfsituationen zu bestehen.
Lektion 4 – Die MDK-Prüfung: Gezielt vorbereitet – die Prüfung mit Bravour bestehen Nach der praxisnahen Darstellung der Anforderungen in der 2. und 3. Lektion erhalten Sie mit der 4. Lektion alle nötigen Hilfsmittel als leicht anwendbare Vorlagen, um sich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten. Ein Excel-Tool unterstützt Sie dabei, die Schwachstellen in einer Simulation der MDK-Prüfung im Vorfeld zu entdecken und diese so – schon vor einer möglichen Prüfung – abzustellen.
Lektion 5 – Begutachtungsrichtlinien Die überarbeitete Begutachtungs-Richtlinie (BRi) ist seit 01. September 2006 in Kraft. Sie regelt die Feststellung des Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfs über ein verbindliches Assessment und ist die Konkretisierung für die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI, die nach Empfehlung an die Pflegekasse zur Feststellung der Pflegestufe führt. Die Kenntnis der Details zur Pflegebegutachtung ist immanent wichtig, um diese gezielt vorzubereiten und mit Erfolg – hinsichtlich der Einstufung – zu meistern. Integriert in diese Lektion ist auch ein Tool, mit dessen Hilfe Sie leicht die Pflegebedürftigkeit vorab überprüfen können.
Lektion 6 – MDK-Grundsatzstellungnahme: Dekubitus Bereits im Juni 2001 stellte die Projektgruppe 32 des MDS unter Leitung von Herrn Jürgen Brügemann die medizinischpflegerischen Grundlagen zur Prophylaxe und Therapie des Dekubitus zusammen. Im Gegensatz oder besser in Ergänzung zur Metaebene des nationalen Expertenstandards zur Dekubitusprophylaxe des DNQP stellt die Grundsatzstellungnahme Dekubitus viele nach wie vor gültige Aspekte zum Thema zusammen. Als „Materialsammlung“ informiert sie neben Grundlagen und Therapie der Prophylaxe auch über die Wirtschaftlichkeit der gängigsten Ansätze und kann noch heute als gute Argumentationsgrundlage für modernes Wundmaterial gegenüber dem Hausarzt verwendet werden.
Lektion 7 – MDK-Grundsatzstellungnahme: Pflegeprozess und Dokumentation Mit dieser Grundsatzstellungnahme stellte der MDS im April 2005 ein Positionspapier zu den Anforderungen, den Inhalten und der sachgerechten Führung der Pflegedokumentation vor. Als „entbürokratisierte“ Arbeitshilfe sollte das rund 70-seitige Dokument eine Arbeitshilfe für die Pflegefachkräfte sein. Auch etwa 3 Jahre nach seiner Veröffentlichung ist es wichtig, die Ausführungen zu kennen, da diese selbst versierten Gutachtern des MDK manchmal nicht bekannt zu sein scheinen. Die Prüfer „mit den eigenen Waffen zu schlagen“ ist stets der Königsweg jedes pflegefachlichen Disputs am „Krankenbett“ oder im Rahmen der MDK-Prüfung.
Lektion 8 – MDK-Grundsatzstellungnahme: Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Vor der Grundsatzstellungnahme 2003 war das Mini Nutritional Assessment (MNA) für die meisten Pflegekräfte ein Fremdwort. Erst durch die Veröffentlichung des MDS ist es in nahezu jeder Einrichtung der ambulanten und stationären Pflege zum Quasi-Standard bei der Einschätzung des Ernährungsstatus geworden. In der 8. Lektion erfahren Sie nicht nur, welche weiteren Aspekte des MDS zur Sprache bringt, sondern Sie erhalten auch einige praktische Arbeitshilfen als Vorlage, um eine „MDK-sichere“ Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung nachzuweisen.
Lektion 9 – Qualität der Pflege: Berichterstattung des MDK Der MDK legte in seinem Qualitätsbericht die Daten der Prüfungen von 807 ambulanten Pflegediensten und 793 stationären Pflegeeinrichtungen vor. In der letzten Lektion erhalten Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die der MDK der Öffentlichkeit vorstellte. Aber nicht nur das! Sie erfahren auch etwas zur Relativierung der teilweise „schockierend wirkenden“ Daten. So sind laut MDK 2006 bei 35,5 % der begutachteten Pflegebedürftigen Defizite bei der Dekubitusprophylaxe festgestellt worden. 35,5 % der Begutachteten entsprechen jedoch nach Angaben des DBFK nur ca. 0,25 % aller Bewohner von Pflegeheimen bundesweit!
Die Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Kann eine E-Mail wegen Überfüllung des Postfaches oder anderer Probleme nicht zugestellt werden, so ist dies nicht das Verschulden der Forum GesundheitsMedien GmbH. Mit der Bestellung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Es gelten die AGB des Verlags.
Beratung unter: Tel. 0 82 33/3 81-356, Frau Matz-Jungwirth oder
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
.